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Leitlinien des Datenschutzes

  1. Datenverarbeitung im Netz ist vielfach eine Ausübung des Grundrechts aus Art. 5 GG. Daher bedarf es eines Ausgleichs zwischen Persönlichkeitsrechten und Kommunikationsfreiheiten. Neue Konfliktstrukturen erfordern neue Regelungen im nicht-öffentlichen Bereich. Dabei haben weder Persönlichkeitsrechte noch Kommunikationsfreiheiten einen natürlichen Vorrang. Das „Medienprivileg“ braucht mehr Konturschärfe.

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Draft Proposal: Federal Data Protection Act 2011

§ 1 Purpose and Scope of Application

(1) The purpose of this Act is to protect individuals against infringements of their right to privacy as a result of the handling of their personal information.

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