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Warum das Verbotsprinzip in der GVO nicht haltbar ist – die Einwilligung ist nicht als taugliches Instrument ausgestaltet

Die GVO (E) ist in den konzeptionellen Teilen, also v.a. Kap. II., weitgehend identisch mit der Datenschutzrichtlinie, die wiederum konzeptionell aus den 80iger Jahren stammt, auch wenn sie 1995 verabschiedet wurde. Die GVO stellt kein „neues“ Datenschutzrecht her, sondern „verbessert“ die DS-RL. mehr lesen