Alternative Draft Data Protection – Legislative Decree, January 2013 Version
The Alternative Draft focusses on material data protection law and on selected core provisions of the Draft GDP-Regulation. The Alternative Draft does not claim to be exhaustive. Particularly, rules concerning the public sector remain untouched because the need for reform in the public sector is not nearly as great as in the private sector. mehr lesen
Alternativentwurf DS-GVO, Fassung Januar 2013
Der Alternativentwurf konzentriert sich auf das materielle Datenschutzrecht und auf Kernvorschriften des DS-GVO-Entwurfs. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Ausgeklammert bleibt insbesondere der gesamte öffentliche Bereich, da dort bei weitem nicht derselbe Reformdruck zu verzeichnen ist, der im nicht-öffentlichen Bereich besteht. mehr lesen
Alternative Draft Data Protection – Legislative Decree, August 2012 Version
On the basis of our reform proposal for the German data protection laws we have now developed a draft European rules – as an alternative to the EU draft. With the design we want to show that it is indeed possible to renew the comprehensive data protection law. mehr lesen
Alternativentwurf DS-GVO, Fassung August 2012
Auf der Grundlage unseres Reformentwurfs für das deutsche Datenschutzrecht haben wir jetzt einen Entwurf erarbeitet für europaweite Vorschriften – als Alternative zu dem EU-Entwurf. Mit dem Entwurf wollen wir zeigen, dass es durchaus möglich ist, das Datenschutzrecht umfassend zu erneuern. mehr lesen
General Data Protection Regulations (GDPR)
In our “Guidelines” published on 7.9.2011, we pointed out some of the major shortcomings of the current Data Protection Legislation. If these Guidelines … mehr lesen
Leitlinien des Datenschutzes
- Datenverarbeitung im Netz ist vielfach eine Ausübung des Grundrechts aus Art. 5 GG. Daher bedarf es eines Ausgleichs zwischen Persönlichkeitsrechten und Kommunikationsfreiheiten. Neue Konfliktstrukturen erfordern neue Regelungen im nicht-öffentlichen Bereich. Dabei haben weder Persönlichkeitsrechte noch Kommunikationsfreiheiten einen natürlichen Vorrang. Das „Medienprivileg“ braucht mehr Konturschärfe.